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   BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52   

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https://dejure.org/1952,271
BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52 (https://dejure.org/1952,271)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1952 - IV ZR 101/52 (https://dejure.org/1952,271)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1952 - IV ZR 101/52 (https://dejure.org/1952,271)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruch des Ehepartners gegen Scheidungsurteil - Möglichkeit der Wiederherstellung einer wirklichen Lebensgemeinschaft - Sittliche Rechtfertigung der Aufrechterhaltung der Ehe - Wahrscheinlichkeit sich wieder der Ehefrau zuzuwenden, wenn jahrelang ein ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 118
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.04.1951 - IV ZR 79/50

    Widerspruch nach § 48 EheG

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52
    Das Fortwirken der Ehe im sittlichen Bewußtsein der Ehegatten (vgl BGHZ 1, 358 [BGH 05.04.1951 - IV ZR 79/50]) setzt nicht voraus, daß beide noch ein Gefühl gegenseitiger Liebe oder Zuneigung verbindet.

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts ergeben nämlich, daß es den Begriff des sittlichen Bewußtseins, wie er in der Entscheidung des Senats BGHZ 1, 358 [BGH 05.04.1951 - IV ZR 79/50] verwendet und daraus vom Berufungsgericht entnommen war, mißverstanden hat und daß bei einem richtigen Verständnis dieses Begriffs nach seinen Feststellungen das neue Vorbringen des Klägers keinen Anhaltspunkt dafür ergibt, daß die Ehe der Parteien aufgehört hat in ihrem sittlichen Bewußtsein fortzuwirken.

  • BGH, 13.12.1951 - IV ZR 33/51

    Wiederholung einer Heimtrennungsklage

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52
    Es trat damit auch nicht in Gegensatz zu der Rechtsprechung des Senats, wonach eine erneute Überprüfung der Zerrüttungs- und Schuldfrage nicht stattfindet, wenn der mit einer Scheidungsklage aus § 48 EheG abgewiesene Ehegatte zur Begründung einer weiteren Scheidungsklage neue Tatsachen nur zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs geltend macht (BGHZ 4, 182; Lindenmaier-Möhring Nr. 4 zu § 48 EheG).
  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 82/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52
    Zwar ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 31.1.1952 - IV ZR 82/51 - näher ausgeführt hat, ein Widerspruch, der nur deshalb erhoben wird, weil der beklagte Ehegatte aus Versorgungsgründen an der Ehe festhalten will, nicht schon ohne weiteres unbeachtlich, so daß es ihm gegenüber einer Prüfung und Abwägung der sonstigen, für oder gegen die Aufrechterhaltung der Ehe sprechenden Umstände nicht mehr bedürfte.
  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52
    Der Senat hat zwar in seiner Entscheidung BGHZ 1, 87 ff [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] ausgesprochen, daß die Beweggründe, die den ehewilligen Gatten bei seinem Widerspruch gegen die Scheidung bestimmen, für die Frage der Beachtlichkeit dieses Widerspruchs Bedeutung haben und unter dem Gesichtspunkt geprüft werden müssen, ob sie in einer aufrichtigen und ehrlichen Gesinnung und in einer festbegründeten, Dauer versprechenden sittlichen und religiösen Überzeugung und Willenshaltung verwurzelt sind oder reiner Selbstsucht, Schikane, Haß oder Rachsucht entspringen.
  • BGH, 04.10.1951 - IV ZR 48/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52
    Wie der Senat bereits in dem Urteil IV ZR 48/50 Lindenmaier-Möhring Nr. 3 zu § 48 EheGr = NJW 1952, 62 ausgeführt hat, kann ein neues Vorbringen des Klägers nur dann zu einer erneuten Würdigung des gesamten Sachverhalts im Hinblick auf die Frage, ob die Aufrechterhaltung der Ehe sittlich gerechtfertigt ist, führen, wenn die tatsächliche Beurteilungsgrundlage für diese Präge sich durch dieses neue Vorbringen seit der Vorentscheidung wesentlich geändert hat (so auch RG 165, 127).
  • BGH, 25.11.1954 - IV ZR 109/54

    Rechtsmittel

    Sachlich dürfen jedoch frühere, das Scheidungsverlangen stützende Tatsachen, die in dem rechtskräftig entschiedenen Prozess vorgebracht wurden oder vorgebracht werden konnten, nach dem Sinn des § 616 ZPO zugunsten des Klagbegehrens nur berücksichtigt werden, wenn die neuen Tatsachen erwiesen und so erheblich sind, dass nunmehr Anlass besteht, auch das frühere Vorbringen im Lichte des neuen und im Zusammenhang mit diesem nochmals zu würdigen (BGHZ 8, 118 [124]).

    Zutreffend geht das Berufungsgericht entsprechend der ständigen Rechtsprechung des hier entscheidenden Senats davon aus, dass eine erneute Überprüfung der Zerrüttungs- und Schuldfrage nicht zu erfolgen hat, wenn der mit einer früheren Scheidungsklage aus § 48 EheG abgewiesene Kläger neue rechtserhebliche Tatsachen nur zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs vorbringt (BGHZ 2, 98 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 34/50] [101]; 4, 182 [184]; 8, 118 [122]; BGH LM § 48 Abs. 1 EheG Nr. 3).

    Nur soweit es sich als zutreffend erwies und schon für sich aus sittlichen Gründen erheblich gegen die weitere Aufrechterhaltung der Ehe sprach, war unterstützend auch dasjenige heranzuziehen, was in dem früheren Rechtsstreit zu der Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs geltend gemacht worden war oder hätte geltend gemacht werden können (BGHZ 8, 118 [124]).

  • BGH, 13.04.1960 - IV ZR 259/59

    Wiederholung der Heimtrennungsklage

    Die tatsächliche Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob die Zerrüttung der Ehe unheilbar ist, ist mithin seit dem Abschluß des früheren Scheidungsrechtsstreits eine andere geworden (BGHZ 8, 118, 121) [BGH 27.11.1952 - IV ZR 101/52].

    Außerdem hat die Beklagte, seitdem die erste Scheidungsklage abgewiesen worden ist, durch ihre Angriffe gegen den Kläger und andere Personen, aber in Bezug auf ihn, ein Verhalten gezeigt, das unter den gegebenen besonderen Umständen dafür sprechen könnte, die Aufrechterhaltung der Ehe auch bei einer überwiegenden Schuld des Klägers an der Zerrüttung als sittlich nicht mehr gerechtfertigt erscheinen zu lassen, so daß auch bei Anwendung des gebotenen strengen Maßstabes eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Beurteilungsgrundlage für die Entscheidung über die Beachtlichkeit des Widerspruchs angenommen werden muß (BGHZ 8, 118, 122 [BGH 27.11.1952 - IV ZR 101/52]; LM ZPO § 616 Nr. 8, 10).

  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 246/52

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei der Beurteilung der Frage, ob es der sittlichen Ordnung entspreche, wenn der die Scheidung begehrende, an der Ehezerrüttung schuldige Ehegatte trotz dreijähriger Heimtrennung an der Ehe festgehalten werde, dem Umstande besondere Bedeutung beigemessen, in welchem Maße die Ehe vor ihrer Zerrüttung zu einer Lebens- und Familiengemeinschaft ausgereift war und das Leben der Ehegatten in ihr seine bestimmende Mitte gefunden hatte (BGHZ 1, 356 [358]; 8, 118 [122]).

    Die Ehe, aus der drei Kinder hervorgegangen sind, von denen eines nicht gesund ist und besonderer Fürsorge bedarf, wird auch in seinem sittlichen Bewußtsein fortwirken, und es kann deshalb auch im Hinblick auf ihn berechtigt sein, ihm diese durch nichts zu beseitigende Verantwortung durch die Abweisung seines Scheidungsbegehrens vor Augen zu führen (vgl. BGHZ 8, 118 [126]).

  • BGH, 23.04.1955 - IV ZR 192/54

    Rechtsmittel

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 2, 98 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 34/50] [101]; 4, 182 [184]; 8, 118 [122]; LM § 48 Abs. 1 EheG Nr. 3; FamRZ 1955, 98 [99, 100]).

    Erst wenn das zu bejahen ist, ist unterstützend das frühere Vorbringen heranzuziehen und nunmehr das neue in Zusammenhang mit dem früheren einer einheitlichen Würdigung zu unterziehen (BGHZ 8, 118 [122, 124]; FamRZ 1955, 98 [100]).

  • BGH, 11.03.1959 - IV ZR 211/58

    Wiederholung der Heimtrennungsklage (§ 48 EheG)

    Diese Auffassung hat der Senat in mehreren Entscheidungen, auf die hier verwiesen werden kann, näher dargelegt und begründet (BGHZ 8, 118, 122, 124 [BGH 27.11.1952 - IV ZR 101/52]= LM Nr. 16 zu § 48 Abs. 2 EheG; LM Nr. 6, Nr. 8 und Nr. 10 zu § 616 ZPO).
  • BGH, 08.05.1963 - IV ZR 173/62

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht wird bei seiner insoweit vorzunehmenden erneuten Prüfung eine entsprechende Anwendung der Grundsätze in Betracht zu ziehen haben, die der Senat in seinen BGHZ 8, 118 sowie LM Nr. 3 zu EheG § 48 Abs. 1 veröffentlichten Entscheidungen erörtert hat.
  • BGH, 28.06.1961 - IV ZR 31/61

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat wiederholt auf die Bedeutung dieser Vorschrift hingewiesen und dabei insbesondere ihre Tragweite für Klagen aus § 48 EheG erörtert (LM Nr. 3 und 4 zu § 48 Abs. 1 EheG; Nr. 6, 8 und 10 zu § 616 ZPO; BGHZ 8, 118 ff; 29, 378 ff [BGH 14.01.1959 - V ZR 82/57]; 32, 179 ff [BGH 11.04.1960 - II ZR 66/58] dazu Anmerkung in LM Nr. 11 zu § 616 ZPO).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 186/58

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der in seinen Entscheidungen wiederholt darauf hingewiesen hat, daß das Verhalten einer Ehefrau, deren Ehemann von ihr getrennt in einem ehebrecherischen Verhältnis mit einer anderen Frau lebt, nicht losgelöst von der unglücklichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und seelischen Lage betrachtet werden darf, in die sie das Verschulden des ungetreuen Ehegatten gebracht hat (BGHZ 8, 118, 125) [BGH 27.11.1952 - IV ZR 101/52].
  • BGH, 16.04.1953 - IV ZR 157/52

    Rechtsmittel

    Es wird maßgeblich darauf ankommen, ob die Ehe trotz der in ihr vorhandenen sexuellen Schwierigkeiten zu einer von den Ehegatten bejahend gestalteten Lebensgemeinschaft ausgereift war, die aus dem sittlichen Bewusstsein beider nicht mehr ganz ausgelöscht werden kann (BGHZ 1, 356 [358]; 2, 98 [104]; 8, 118 [126]).
  • BGH, 08.05.1963 - IV ZR 186/62

    Rechtsmittel

    Die neuen Tatsachen müssen so bedeutungsvoll sein, daß eine von der früheren abweichende Beurteilung in Frage kommen kann, und sie müssen zunächst erwiesen sein, bevor unter Berücksichtigung der neuen und alten Tatsachen eine selbständige, von der früheren unabhängige Prüfung des bisherigen Abweisungsgrundes erfolgen kann (BGHZ 8, 118, 122 [BGH 27.11.1952 - IV ZR 101/52]; 29, 378, 380 [BGH 11.03.1959 - IV ZR 211/58]; BGH LM EheG § 48 Abs. 1 Nr. 3, ZPO § 616 Nr. 6, 8, 10).
  • BGH, 22.02.1954 - IV ZR 212/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.06.1955 - IV ZR 298/54

    Rechtsmittel

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